Satzung und Finanzordnung

Unserer Verein hat eine von den Mitgliedern beschlossene und verabschiedete Finanzordnung.

Ausschnitt aus der Satzung

1. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Rock`n` Roll Tanzclub „The Jukebox Stompers“ Markkleeberg e.V.,
im folgenden R`n`R TC Markkleeberg bezeichnet, hat seinen Sitz in Markkleeberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Als Postanschrift gilt die Anschrift des gewählten Vereinsvorsitzenden, gemäß Wahlprotokoll und Meldung an das Notariat.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

2. Zweck
Zweck des Vereins ist es, den Tanzsport zu betreiben und in seiner Gesamtheit zu fördern und zu verbreiten.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Rock`n`Roll Tanzes als Sport und Show und aller damit verbundenen körperlichen Ertüchtigungen.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Ermöglichung von regelmäßigen und leistungsfördernden Trainingsbetrieb mit Wettkampfteilnahme bei entsprechender Eignung verwirklicht.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

3. Mittelverwendung
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Verwendung der Vereinsmittel im einzelnem legt die Finanzordnung fest. Diese wird auf der Mitgliederversammlung bei einfacher Mehrheit der Anwesenden angenommen oder geändert.

Ausschnitt aus der Finanzordnung

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge und Gebühren, deren Höhe durch die Mitgliederversammlung in der Finanzordnung festgelegt wird.
1. Mitgliedsbeiträge

 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre  im Monat  5,00 EUR  Jahresbeitrag   50,00 EUR
 Erwachsene  im Monat  10,00 EUR  Jahresbeitrag  100,00 EUR

Der monatliche Beitrag ist am 1. des Monats und der Jahresbeitrag einmalig bis zum 31.3. des Jahres in bar an den Kassenwart zu zahlen oder auf das Vereinskonto zu überweisen. Die Zahlung des reduzierten Jahresbeitrages ist nur bis zum o.g. Zeitpunkt möglich, danach ist der volle Beitrag zu entrichten.

Bei Austritt aus dem Verein werden die zu viel gezahlten Beiträge zeitanteilig rückvergütet.

Bei sozialen Härtefällen kann der Vorstand, auf schriftlichen Antrag des Betroffenen, für einen bestimmten Zeitraum über die Verminderung oder den Wegfall der Beitragszahlung entscheiden.

2. Aufnahmegebühr

 Kinder und Jugendliche  einmalig 5,00 EUR 5,00 EUR 
 Erwachsene  einmalig 5,00 EUR 5,00 EUR

 

Vollständige Dokumente zum Download

Satzung der Jukebox Stompers

Finanzordnung der Jukebox Stompers